Grüne Pässe sind in Italien jetzt auch für Friseure und Kosmetikerinnen Pflicht
Die Verpflichtung zum Grünen Pass wurde auch für Friseure und Kosmetiker ausgelöst. Bis zum 31. März wird für den Zugang zu den so genannten „persönlichen Dienstleistungen“ (Friseure, Barbiere, Kosmetikerinnen) eine grüne Zertifizierung erforderlich sein. Ab dem 1. Februar werden öffentliche Ämter, Post-, Bank- und Finanzdienstleistungen sowie kommerzielle Aktivitäten betroffen sein, „mit Ausnahme derjenigen, die für die Befriedigung grundlegender und primärer persönlicher Bedürfnisse erforderlich sind“.
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